22.06.2017

Kleiner Ratgeber für einen gelungenen Sommer auf dem Balkon

Der Sommer naht - endlich. Man kann wieder auf dem Balkon die Sonne genießen, und dies am liebsten störungsfrei. Damit das auch gelingt, haben wir Ihnen ein paar Tipps zusammengestellt, die zu verschiedenen Themen rund um die Balkonnutzung wichtig sind.

  • Bepflanzung von Blumenkästen: Jeder Mieter darf grundsätzlich seinen Balkon mit Blumenkästen ausstatten, doch sollte hier auf die Bepflanzung geachtet werden. Schling -und Kletterpflanzen gehen schnell auf das Gebäude über und können die Fassade beschädigen oder unschöne Pflanzenreste zurücklassen. Außerdem müssen Blumenkästen sturmfest befestigt sein. Dies gelingt am ehesten, wenn sie auf der Innenseite montiert sind. Dann tropft auch beim Gießen das überschüssige Wasser nicht auf darunter liegende Balkone.
  • Satellitenschüssel: Hier benötigt der Mieter die Zustimmung des Vermieters. Diese kann jedoch mit Hinweis auf die Optik der Anlage nicht erteilt werden. Nahezu alle Heimatsender sind mittlerweile auch über das Internet zu empfangen. Auch wenn dies für den Mieter zusätzliche Kosten bedeutet, ist das zumutbar. Alternativ kann die Schüssel auf dem Boden des Balkons platziert werden, wenn sie von außen nicht zu sehen ist und nicht fest verankert wird.
  • Sichtschutz: Apropos sehen - Sichtschutz auf Balkonen haben viele verschiedene Ausprägungen. Um nicht vom Vermieter ein gewolltes Gesamtbild der Anlage zu zerstören, sollte man sich vor Anbringen, z.B. von Bambusmatten oder Stoffbahnen, bei der Verwaltung über etwaige einheitliche Farb- und Formgebung informieren. Auch hier gilt, dass die Fassade nicht zur Befestigung, z.B. angebohrt werden darf.
  • Markisen: Wie für den Sichtschutz gilt gleiches auch für Markisen. Diese sind genehmigungspflichtig und müssen bei schriftlicher Erlaubniserteilung fachgerecht montiert werden.
  • Grillen: Ist das Grillen im Mietvertrag untersagt, müssen sich die Mieter daran halten. Generell gilt, dass kein Nachbar von Rauch beeinträchtigt werden darf. Daher raten wir gehen Sie in die „Offensive“ und befragen Sie Ihre Nachbarn vorher, was in der Anlage üblich ist. So vermeiden Sie Konflikte. Dies empfehlen wir auch bei Feiern auf dem Balkon. Kündigen Sie eine größere Feier im Haus und in der Nachbarschaft vorher an und signalisieren Sie Gesprächsbereitschaft, sollte sich ein Nachbar gestört fühlen. Ab 22 Uhr sollte die Feier jedoch nach drinnen verlegt werden.

Grundsätzlich sollten alle Mieter sich nur so viel Freiheit nehmen, dass man die Freiheit des Nachbarn nicht beeinträchtigt. Gegenseitige Rücksichtnahme und vorherige Absprachen erleichtern das Zusammenleben. Warten Sie nicht auf Beschwerden. Nur wenn sich keiner beschwert, heißt das nicht, dass sich niemand gestört fühlt. Also bleiben Sie im Dialog mit Ihren Nachbarn, so steht der entspannten Nutzung Ihres Balkons nichts im Wege. Wir wünschen allen einen herrlichen Sommer!

JuBa – Ihr Zuhause

 

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